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Recht

Wie gründe ich einen Verein?

Die Gründung eines Vereins in Deutschland erfordert mehrere sorgfältig geplante Schritte, insbesondere wenn die Anerkennung der Gemeinnützigkeit angestrebt wird. Oben findest du die Schritte dazu. Hier ist eine detaillierte Übersicht:

Vereinsgruendung
Vereinsgruendung
1. Vorbereitungsphase

Zweck und Ziele definieren: Klären des Zwecks des Vereins und der angestrebten Ziele.

Gründungsmitglieder gewinnen: Für einen eingetragenen Verein (e.V.) sind mindestens sieben Mitglieder erforderlich. (siehe §21 BGB – Eingetragener Verein Regelung über den Zweck eines eingetragenen Vereins)

2. Satzung erstellen

Inhalte festlegen: Die Satzung muss gemäß §57 und §58 BGB bestimmte Mindestinhalte aufweisen, darunter Name, Sitz, Zweck des Vereins, Mitgliedschaftsregelungen, Beiträge, Organe und deren Befugnisse.

Gemeinnützigkeit berücksichtigen: Wenn die Gemeinnützigkeit angestrebt wird, sollte die Satzung den Anforderungen der Abgabenordnung entsprechen. 

3. Gründungsversammlung abhalten

Einladung: Laden aller Gründungsmitglieder formell zur Versammlung ein.

Beschlüsse fassen:

  • Gründung des Vereins.
  • Verabschiedung und Unterzeichnung der Satzung durch mindestens sieben Mitglieder.
  • Wahl des Vorstands gemäß Satzung.

Protokoll führen: Erstellen eines Protokolls der Versammlung, das von den gewählten Vorstandsmitgliedern unterzeichnet wird.

4. Vorprüfung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt

Satzung einreichen: Legen der erstellten Satzung dem zuständigen Finanzamt zur Prüfung vor, um die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu beantragen.

Freistellungsbescheid erhalten: Bei positiver Prüfung erhaltet der Vorstand einen vorläufigen Freistellungsbescheid, der die Gemeinnützigkeit bestätigt. Bei negativer Prüfung folgt die Anpassung und ggf. eine weitere Mitgliederversammlung.

5. Eintragung ins Vereinsregister

Anmeldung vorbereiten: Die Anmeldung beim zuständigen Amtsgericht muss den Namen, Sitz, Zweck des Vereins, die Vertretungsbefugnis des Vorstands sowie die Namen der Vorstandsmitglieder enthalten. (siehe §59 BGB – Eintragung ins Vereinsregister: Voraussetzungen für die Anmeldung eines Vereins)

Notarielle Beglaubigung: Die Unterschriften des Vorstands auf der Anmeldung müssen notariell beglaubigt werden.

Einreichung: Einreichen der notariell beglaubigten Anmeldung, der Satzung und des Gründungsprotokolls beim Amtsgericht. (siehe $60 BGB – Anmeldung: Details zur Anmeldung beim Amtsgericht durch den Vorstand und §63 BGB – Vereinsvorstand: Regelungen zur Vertretung des Vereins durch den Vorstand)

Eintragungsmitteilung: Nach erfolgreicher Eintragung erhaltet der Vorstand einen Registerauszug, der die Rechtsfähigkeit des Vereins bestätigt.

6. Nach der Eintragung

Steuernummer beantragen: Anmelden beim Finanzamt, um eine Steuernummer zu erhalten.

Bankkonto eröffnen: Eröffnen eines Vereinskontos, um die finanziellen Angelegenheiten des Vereins zu regeln. Ggf. Eröffnen eines Paypal-Accounts. 

Gemeinnützigkeit bestätigen lassen: Einreichen des Registerauszugs beim Finanzamt ein, um die endgültige Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu erhalten.

Mehr siehe Leitfaden zum Vereinsrecht der Bundesministerium für Justiz.

Kosten der Gründung eines Vereins

Die Gründung eines eingetragenen Vereins (e.V.) in Deutschland ist mit vergleichsweise geringen Kosten verbunden. Die wichtigsten Kostenpunkte lassen sich wie folgt auflisten:

1. Notargebühren

  • Für die Beglaubigung der Unterschriften der Vorstandsmitglieder bei der Anmeldung zum Vereinsregister fallen in der Regel Kosten zwischen 10 und 130 € an – siehe §§ 140, 33, 45 KostO

2. Eintragungsgebühr beim Amtsgericht

  • Die Eintragung ins Vereinsregister kostet je nach Bundesland etwa 50 bis 100 €, in Berlin ist es 100 € inklusive der Bekanntmachung.

3. Gebühren für die Bekanntmachung

  • Die gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichung der Eintragung schlägt meist mit 10 bis 30 € zu Buche.

4. Gesamtkosten

  • Die Summe der typischen Gründungskosten liegt im Regelfall zwischen 100 € und 210 €
  • In manchen Bundesländern können gemeinnützige Vereine auf Antrag von der Eintragungsgebühr befreit werden.

5. Zusätzliche (optionale) Kosten

  • Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt für die Erstellung oder Prüfung der Satzung, können weitere Kosten von mehreren hundert Euro entstehen.

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